Die Durchführung klinischer Studien ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer klinischen Studie steht dabei immer an erster Stelle. Um sowohl die Patienten zu schützen als auch möglichst gute und klinisch verwertbare Informationen aus einer klinischen Studie zu erhalten, sind rechtliche, ethische und wissenschaftliche Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind in den internationalen Richtlinien der guten klinischen Praxis - Good Clinical Practice (GCP) - festgelegt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung klinischer Studien in Deutschland sind im Arzneimittelgesetz definiert.
Weitere aktuelle Informatinen zu den Prüfverfahren finden Sie auf der Webseite der zuständigen Prüfbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Das Ziel einer Studie, die Zahl der zu behandelnden Patienten, die Auswertung und vor allem der Behandlungsplan werden im Studienprotokoll beschrieben. Alle Ärzte, die einen Patienten in einer klinischen Studie behandeln, müssen dieses Studienprotokoll befolgen. Vor dem Start einer klinischen Studie muss das Studienprotokoll einer Ethikkommission vorgelegt werden. Hier prüfen unabhängige Experten, ob kein erhöhtes Risiko für Patienten bei Teilnahme an der Studie vorliegt und beurteilen das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Studie. Für das CIO sind die Ethikkommission des Universitätsklinikums Köln und die Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein zuständig. Ein Patient darf in einer klinischen Studie nur behandelt werden, wenn er die Patienteninformation gelesen, mit dem Arzt durchgesprochen und danach die Einverständniserklärung (informed consent) unterschrieben hat. In der Patienteninformation wird der Patient auch darüber informiert, dass er jederzeit ohne weitere Begründung die Teilnahme an der Studie widerrufen kann. Er hat dadurch keinerlei Nachteile zu befürchten und wird selbstverständlich weiter auf höchstem Niveau im CIO behandelt. Für alle Studienpatienten wird eine Probandenversicherung abgeschlossen, die Schäden im Zusammenhang mit der Studie abdeckt. Jede Studie wird außerdem dem Regierungspräsidium (in Köln Amtsapothekerin) und den Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), gemeldet.
Alle Personen, die im Rahmen einer klinischen Studie in Personen-bezogene Daten von Patienten Einsicht haben, sind der Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. In der wissenschaftlichen Auswertung und Veröffentlichung einer Studie werden ausschließlich nicht Personen-bezogene Daten dargestellt.